Zweite Gebotsrunde für Klimaschutzverträge

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) startet im Juli das Vorverfahren für die zweite Runde im Förderprogramm für „Klimaschutzverträge“. Dies ist der erste Schritt für die zweite Gebotsrunde, die voraussichtlich Ende 2024 stattfinden wird. Die Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Branchen wie der Papier-, Glas-, Metall- und Chemieindustrie fördern. Sie gleichen die Mehrkosten aus, die durch klimafreundliche Verfahren entstehen, um große Mengen Treibhausgase zu vermeiden und die Markttransformation anzustoßen.

Unternehmen, die in der zweiten Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen bis zum 30. September 2024 die erforderlichen Informationen einreichen, auch wenn sie bereits in früheren Verfahren Unterlagen eingereicht haben. Das Vorverfahren dient der Sammlung von Informationen für eine effektive Ausgestaltung des Gebotsverfahrens. Ein besonderer Fokus der zweiten Runde liegt auf CCUS-Technologien, gemäß der Carbon Management Strategie der Bundesregierung. Die Durchführung der zweiten Runde steht unter Haushaltsvorbehalt und benötigt eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission.

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