Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten, wobei ab 2025 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 25 Millionen Euro betroffen sind. Parallel dazu wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) der VSME-Standard entwickelt, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine freiwillige Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten. Dieser Standard soll KMU helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele transparenter zu kommunizieren und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ab 2025 wird der VSME-Standard auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden relevant.
Die EU fördert mit ihrem „New Green Deal“ eine nachhaltige Transformation, die durch die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützt wird. Auch kleine Unternehmen sind durch Lieferketten und Fremdfinanzierungen zunehmend gefordert, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Daher hat die EU EFRAG beauftragt, spezifische Berichtsstandards für KMU und nicht börsennotierte Unternehmen zu entwickeln. Diese freiwilligen Standards sollen eine einheitliche und praxisorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen und eine nachhaltige Transformation der EU-Wirtschaft fördern.
Quelle: www.digitalzentrum-franken.de