Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bringt mehrere wesentliche Änderungen mit sich, die sich auf die Energieauditpflicht und die gesetzlichen Verpflichtungen gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) auswirken werden. Diese Änderungen sind insbesondere relevant für Unternehmen, die bisher unter das EDL-G gefallen sind oder künftig darunter fallen werden.
Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
– Die Novelle des EDL-G wird den Kreis der Unternehmen erweitern, die zu Energieaudits verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen, die bisher nicht unter diese Verpflichtung gefallen sind, künftig betroffen sein könnten.
– Mit der Novelle wird es Anpassungen in der Durchführung der Energieaudits geben. Diese Änderungen betreffen möglicherweise den Umfang, die Methodik und die Häufigkeit der Audits. Es wird darauf geachtet, dass die Audits effizienter gestaltet werden und sich besser in die betrieblichen Abläufe der Unternehmen integrieren lassen.
– Die Änderungen im EDL-G stehen in enger Verbindung mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Unternehmen müssen daher nicht nur die Vorgaben des EDL-G, sondern auch die des EnEfG beachten, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
– Sowohl das EDL-G als auch das EnEfG dienen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und 2023/1791/EU) in deutsches Recht. Die Novelle des EDL-G ist ein Schritt, um diese europäischen Vorgaben auf nationaler Ebene zu verankern.
Unternehmen, die von den Änderungen betroffen sein könnten, sollten sich zeitnah mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und eventuelle Fristen einzuhalten.