Förderungen von Ladesäulen

Aktuelles

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 06.07.2023 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur im gewerblichen Bereich. Gefördert werden vor allem Flottenfahrzeuge von Handwerks- und Gewerbebetrieben, Transport- und Logistikunternehmen sowie Dienstleister wie Paketdienste, Taxi-Unternehmen und Carsharing-Anbieter mit hoher Fahrleistung. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

Die Förderung umfasst den Kauf und die Installation von nicht öffentlich zugänglichen Schnellladepunkten mit einer Nennleistung von mindestens 50 kW. Auch stationäre Stromspeicher und Netzanschlüsse werden gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Förderung von 40 %, Großunternehmen (GU) von 20 %. Die Fördermittel werden als Anteilsfinanzierung gewährt. Die förderfähigen Kosten pro Ladepunkt hängen von der maximalen Ladeleistung ab und sind begrenzt. Ziel ist die Unterstützung von Unternehmen mit besonderen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft ihrer Elektrofahrzeuge.

Quelle: www.now-gmbh.de

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