Förderung der Dekarbonisierung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht, die insbesondere den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Programm stehen insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf startet voraussichtlich im September 2024. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen. Das Förderprogramm, das bis 2030 läuft, bietet jährliche Förderwettbewerbe und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.

Die BIK ergänzt die Klimaschutzverträge und richtet sich gezielt an mittelständische Produktionsbetriebe. Die Förderung beginnt ab 500.000 Euro für KMUs und 1 Million Euro für große Unternehmen, mit einer möglichen Kofinanzierung der Bundesländer bei größeren Projekten. Zwei Module stehen zur Verfügung: Dekarbonisierungsprojekte (Modul 1) und Projekte zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCU/CCS) (Modul 2). Das Modul 1 fördert Projekte der energieintensiven Grundstoffindustrie, während das Modul 2 Investitions- und Innovationsvorhaben im Bereich schwer vermeidbarer CO₂-Emissionen bezuschusst. Beide Module tragen zur Umsetzung der deutschen Klimaziele bei.

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