Förderung von Energieberatungen

Aktuelles

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Die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Energieberatungsprogramme spiegeln die hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen wider. Bis Juli 2024 haben sich die Anträge auf 80.000 summiert, was einen neuen Höchststand darstellt. Dies zeigt das gesteigerte Interesse und Bewusstsein für Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen oder Sanieren. Angesichts dieser starken Nachfrage und der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen hat die Regierung beschlossen, die Förderkonditionen ab dem 7. August 2024 anzupassen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

– Die Fördersätze für Energieberatungen werden von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt. Das bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung durch den Staat für die Beratungen deutlich reduziert wird.
– Die maximalen Zuschussbeträge, die pro geförderte Beratung gewährt werden können, werden ebenfalls um 50 Prozent gegenüber den bisherigen Höchstwerten reduziert. Dies betrifft insbesondere die oberen Grenzen der Förderbeträge, die ein Beratungsunternehmen für seine Dienstleistungen erhalten kann.

Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft eine hohe Zahl von Energieberatungen gefördert werden kann. Ziel ist es, trotz der begrenzten finanziellen Mittel eine breite Förderung aufrechtzuerhalten und vielen Interessierten den Zugang zu Energieberatungen zu ermöglichen.

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