Seit 2024 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Von der Verpflichtung zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems nach EMAS bzw. ISO 50001 sind rund 12.400 Unternehmen betroffen.
Wichtige Neuerungen:
- Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen bei Überschreitung von vorgegebenen Schwellenwerten zur Durchführung eines sog. Energieaudits oder ggf. zur Implementierung eines Energiemanagementsystems. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet.
- Wenn Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a aufweisen, müssen diese nach § 17 Absatz 4 EnEfG Auskunft über ihre Abwärme geben.
- Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 EnEfG sind Unternehmen verpflichtet, die in § 17 Absatz 1 EnEfG festgelegten Angaben an die Plattform für Abwärme zu übermitteln, unabhängig davon, ob für die Nutzung ihrer Abwärme eine Anfrage vorliegt oder nicht. Bei einer Ordnungswidrigkeit kann gemäß §§ 19 Absatz 1 Nummer 9 i. V. m. 19 Absatz 2 EnEfG eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
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