Antragstellung und Förderung von Heizungen

Aktuelles

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung ist am 27. August gestartet. Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) können nun Fördermittel bei der KfW beantragen. Diese Zuschüsse gelten für den Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen oder den Anschluss an Wärmenetze. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten.

Zusätzlich kann ein Effizienzbonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen oder ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasse-Heizungen genutzt werden. Seit dem 27. Februar erhalten selbstnutzende Eigentümer bis zu 70 Prozent Förderung durch zusätzliche Boni. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG können seit dem 28. Mai Anträge für Gemeinschaftseigentum stellen. Ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung ist ebenfalls verfügbar. Diese Fördermittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes.

Quelle: www.bmwk.de

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