Zuschuss für Energieberatung nach DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die sowohl Energieeffizienz als auch erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einbeziehen, um damit die identifizierten Effizienzpotentiale optimal auszuschöpfen.

Für den Neubau von Nichtwohngebäuden werden Energieberatungen auf Grundlage der DIN V 18599 gefördert, wenn die Neubauvorhaben den Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes erreichen.

Für die Sanierung eines Nichtwohngebäudes im Bestand wird ein energetisches Sanierungskonzept gefördert, welches aufzeigt, wie ein Nichtwohngebäude

  • Zum um Zug über einen längeren Zeithorizont durch aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
  • Wie durch eine systemische Sanierung des gesamten Objekts der Effizienzstandard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Schritt).

Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einem Berater durchgeführt wird, der in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist. Die Experten des Zuschussportals sind als Energieeffizienz-Experten zugelassen.

Die Förderhöhe variiert je nach Nettogrundfläche des Objektes und wird laufend angepasst. Wir informieren Sie gern zu den aktuellen Förderquoten.