Zuschuss für Erneuerbare Wärmeerzeugung

Das Programm fördert den Erwerb und die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, wie Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermieanlagen und Biomassefeuerungen. Diese Anlagen müssen zu mindestens 50 Prozent Wärme für Prozesse wie die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten sowie für Dienstleistungen bereitstellen.

Förderfähige Investitionen (Beispiele):

  • Solarkollektoranlagen nutzen direkt die Sonnenstrahlung zur Wärmeerzeugung. Wärmepumpen gewinnen Wärme aus erneuerbaren Quellen wie Luft, Erde, Wasser oder Solarenergie und werden ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben.
  • Geothermieanlagen erschließen und nutzen oberflächennahe und tiefe Erdwärme.
  • Biomassefeuerungsanlagen erzeugen Wärme durch die Verbrennung von fester Biomasse.
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom aus Biomasse, Sonnenenergie oder Geothermie erzeugen.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten Förderhöchstsätze. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten allerdings reduzierte Fördersätze. Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängen, können insgesamt mit maximal 20 Millionen Euro gefördert werden, auch wenn mehrere Anträge gestellt werden. Ziel der Förderung ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien in industriellen Prozessen und Dienstleistungen zu unterstützen. Dies soll zur Senkung von Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.