Das Zuschussprogramm fördert Energieaudits, die den Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Ein Energieaudit ist eine systematische Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Energieaudits dienen dem Zweck, Energieflüsse zu untersuchen, Ergebnisse der Analyse des IST-Zustandes darzustellen und daraus Energieeffizienzpotentiale zu identifizieren. Die Ergebnisse werden in einem Energieauditbericht erfasst und dem Auftraggeber ausgehändigt.
Wichtige Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind die Bereiche Produktionsprozesse, Anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzungsprofil.
Förderfähig ist bei Antragstellung ein Energieaudit nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist. Die Berater des Zuschussportals sind als Energieeffizienz-Experten zugelassen.
Die Förderhöhe variiert je nach Energieverbrauch und wird laufend angepasst. Wir informieren Sie gern zu den aktuellen Förderquoten.