Zuschuss für Gebäude

Haben Sie die investiven Maßnahmen an Ihrem Gebäude bereits festgelegt, dann lassen Sie unsere Experten sämtliche Förderoptionen ausloten. Erste Einschätzung erhalten Sie bequem über unser Online Tool. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Faustregel: Der Auftrag an das Bauunternehmen darf erst nach Zustimmung des Fördergebers vergeben werden.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, z.B. Dämmung von Außenwänden
  • Einbau, Austausch, Optimierung von Lüftungsanlagen
  • Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die Investitionen werden mit bis zu 40% der Kosten bezuschusst. Pro Vorhaben sind Fördermittel für Gebäude von bis zu € 2,5 Mio. möglich. Unsere Experten sind bei dem BAFA und der KfW zugelassen. Die Zulassung (Akkreditierung) ist bei Einreichung des Förderantrags nachzuweisen.

Wollen Sie erst einmal eine Bestandsanalyse durchführen lassen, um die vorhandenen Einsparpotenziale zu identifizieren, dann bieten wir Ihnen gern eine Energieberatung nach DIN 18599. Der daraus folgende Prüfungsbericht legt alle Einsparmaßnahmen offen, die nach Ihrer Wirtschaftlichkeit zu prüfen wären.

Die Energieberatung wird mit bis zu 50% der Kosten vom Staat gefördert.

Sie stehen vor einer Entscheidung und benötigen schnell die Einschätzung der Experten? Wir führen schnell & unverbindlich einen Fördermittelcheck durch!