Der zweite Förderaufruf für Dekarbonisierungsprojekte im BIK-Programm wurde am 28. Februar 2025 veröffentlicht. Unternehmen können bis zum 15. Mai 2025 Skizzen für Investitionsvorhaben einreichen, die Wasserstoff nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren. Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Millionen Euro pro Projekt. Das KEI als Projektträger bewertet die eingereichten Skizzen nach festgelegten Kriterien. Angesprochen sind Industrieunternehmen, die mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen einsparen wollen. Gefördert werden insbesondere energieintensive Branchen wie Stahl, Chemie, Glas und Zement, aber auch andere Industriezweige können sich bewerben.
Die BIK-Förderung ergänzt Klimaschutzverträge und richtet sich gezielt an den Mittelstand. Projektgrößen starten bei 500.000 Euro für KMU und einer Million Euro für große Unternehmen.
Bei Projekten über 15 Millionen Euro ist eine 30-prozentige Kofinanzierung der Bundesländer vorgesehen. Am 9. April 2025 findet ein digitaler Workshop zur Antragstellung statt. Ein zweiter Förderaufruf für weitere Teilmodule ist in Planung, basierend auf Erfahrungen aus der ersten Runde. Insgesamt stehen bis 2030 rund 3,3 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung.
Quelle: www.klimaschutz-industrie.de